Antrag der GrAS-Fraktion zum Radverkehr – Seeshaupt fährt vor
Antrag der GrAS-Fraktion zum Radverkehr – Seeshaupt fährt vor

Antrag der GrAS-Fraktion zum Radverkehr – Seeshaupt fährt vor

Der Radtourismus wird 2021 weiter stark zunehmen + 18 % bzw. + 49 % der bislang in 2020 nicht Radelnden (Quelle: adfc).
Jeder Radtourist lässt zwischen 20 und 90 Euro je Tag in der Region (Quelle: IGS Wirtschaftsfaktor Radtourismus 2019)
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt ausdrücklich, dass die in der StVO-Novelle (letzte Rate vorletzte Woche verabschiedet) in 2021 die Kernbotschaft für die Polizei in Sachen Sicherheit im Radverkehr sein soll: Überholen nur mit Abstand! (Quelle: DVR Pressesprecherin Julia Fohmann 2021)
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer stellt Mitte April seinen Nationalen Radverkehrsplan „Fahrradland Deutschland 2030“ vor. Zentrale Aussagen sind:

  • Der Bund stellt Geld zur Verfügung, damit die Länder und Kommunen vor Ort sichere und lückenlose Radverkehrsinfrastruktur errichten können.
  • Bund, Länder und Kommunen fördern einen Kulturwandel beim Umgang zwischen den Verkehrsteilnehmenden.
  • Maßnahmen für den Radverkehr kommen auch dem KFZ-Verkehr zu Gute. Darum sollte Seeshaupt sich in Sachen Sicherheit und Leichtigkeit des Rad-Verkehrs rüsten.

Wir schlagen vor: Aktive Verbesserung der Verkehrssicherheit durch

a) Seitenabstandsschilder von Mai bis Oktober – Wie im letzten Jahr bereits erfolgreich erprobt und von der Kreisverkehrsbehörde empfohlen. – Bringen Sicherheit und gesetzeskonforme Radler und Autofahrer

Aufstellung wieder an folgenden Stellen:

  • Zaun des Pfarrgartens gegenüber Einmündung Penzberger Straße
  • Postkurve am Brückengeländer West
  • Gartenzaun des Gemeindegrundstücks an der Einmündung Pfarrer-Behr-Weg

alternativ:

  • Einmündung Campingplatz
  • Osterseenstraße gegenüber Bahnhof
  • Penzberger Straße gegenüber Einmündung Benediktenwandstraße Die Verkehrshinweise
  • werden von der unteren Verkehrsbehörde nicht untersagt, sondern wurden 2020 sogar als gutes Beispiel durch Herrn Mini weiterempfohlen – sind als „Werbung“ zu betrachten. – werden von geschultem Personal verkehrssicher montiert. – beeinträchtigen die Sichtverbindungen nicht.
  • reflektieren nicht, sind winddurchlässig, – kosten der Gemeinde nichts.
  • dienen dem Ziel der Gemeinde, das Sicherheitsgefühl der Radfahrer in den Hauptstraßen zu erhöhen
  • dienen dem Ziel der Gemeinde Seeshaupt die Fehlnutzung anderer Wege zu reduzieren
  • dienen dem Ziel des Nationalen Radverkehrsplans und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats

b) Fahrradstraßenbanner an der Einmündung Tutzinger Straße in die Weilheimer Straße von Mai bis Oktober 3 m x 1,5 m an Bauzaun; Versuchsanordnungen und Änderungen muss deutlich sichtbar sein, sonst verläuft es im Sande. Aufstellung durch Sachkundige, Kosten ca. 200 €, Finanzierung durch Spende

c) Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht in der St.-Heinricher-Straße Die Gehsteige in der St.-Heinricher-Straße werden über weite Strecken von schutzsuchenden Radfahrern genutzt. Am Campingplatz existiert bereits ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne
Benutzungspflicht. Dieser sollte dorfeinwärts probehalber auf zwei Jahre bis zur Hausnummer 53 fortgeführt werden. Die Sicherheit und Akzeptanz des Spurwechselsn an dieser Stelle soll durch eine sichere Einfädelspur erhöht werden (ca. 890 lfm).
Insbesondere der Anstieg im Bereich der ehemaligen Kiesgrube wird für Radfahrer und Autofahrer wesentlich sicherer. Die vorhandenen Gehwege sind in diesen Bereichen 2,3 bzw. 2,5 m breit. Lediglich 50 lfm vor der Achbrücke sind schmaler, stehen einem Probebetrieb aber nicht entgegen. Das Fußgängeraufkommen im beschriebenen Abschnitt ist gering (keine Fußgängerzone, keine Flaniermeile, …); Die Grundstücksausfahrten sind in diesem Bereich bis auf zwei Ausnahmen alle mit Stauraum und Sichtdreieck versehen.
Auf den Querverkehr auch durch Radfahrer wird in den Einfahrten durch aufgesprühte Piktogramme Fußgänger und Fahrrad hingewiesen.
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs werden deutlich erhöht, da langsame Radler auf dem Gehsteig fahren dürfen und können und so schnelleren Verkehrsteilnehmern die Bahn frei machen.
Richtung Dorfmitte kann über eine Ausleitung wie bei Baustellen der Radverkehr sicher, akzeptiert und zwingend in den fließenden Verkehr eingereiht werden. Straßenparker sind nicht betroffen.
Die Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO für einen begrenzten Zeitraum unterliegt geringeren Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit als die endgültige Anordnung der erprobten Maßnahme. Es ist daher nicht notwendig, dass die Maßnahme mit erfassten Schadenereignissen (Tote, Verletzte, Unfälle) unterlegt werden.
Kosten für Leitbaken und Schilder und gesprühte Piktogramme ca. 1.000 €, ohne plastomerische Fahrbahnmarkierung

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