Mehr Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr in der St.-Heinricher-Straße durch zusätzlich gewidmete Verkehrsflächen abseits der Staatsstraß
Der Gemeinderat möge beschließen die Flurstücke 74/6, einer Teilfläche von 74/3, 74/9 und 74/13 (siehe Markierung) gemäß den der Gemeinde bereits vorliegenden oder noch zu realisierenden Rechten für den öffentlichen Verkehr zu widmen und zusätzlich zu Parkmöglichkeiten auf der Staatsstraße eine Kurzparkzone mit zahlreichen Längsparkern einzurichten. Auf den elektronischen Sachvortrag vom 25. Mai an alle Gemeinderäte wird verwiesen.
Für den Antrag spricht:
- Parken in der St.-Heinricher-Straße mit sieben Meter lichter Fahrbahnweite führt aktuell bereits zu unsicheren und beschwerlichen Verhältnissen für alle Verkehrsteilnehmer.
 - Die St.-Heinricher-Straße soll auf sechs Meter lichte Weite reduziert werden und Parken zumindest abschnittweise trotzdem weiter möglich sein. Parken abseits der Staatsstraße fördert die Sicherheit und Leichtigkeit für alle Verkehrsteilnehmer, da nicht aus dem
fließenden Verkehr eingeparkt werden muss. - Die vier Flächen gemeinsam haben fast durchgängig eine Breite von elf Metern. Fahren, Parken und Eingrünen ist gemäß den Richlinien für Straßen gut möglich.
 - Die vier Flächen bilden den Grundstock für die beabsichtige Fuß- und Radverbindung von der Staatsstraße zur Rosenstraße. Dies
 - erweitert sichere Fuß- und Schulwege.